Allgemeine Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was ist das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch kurz Lieferkettengesetz genannt, hält Unternehmen dazu an, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu beachten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Geschäftspraktiken übernehmen und ihre Aktivitäten keinerlei Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursachen.

 

Für wen gilt das LkSG unmittelbar?

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland.

 

Welche Menschenrechte stärkt das LkSG?

Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Grundsatzerklärung


Als kirchliches Haus sind wir uns auch unserer Verantwortung im Rahmen der Lieferkettenverantwortung bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bewusst. Die Evangelisches Klinikum Niederrhein gGmbH und die Evangelisches Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg GmbH stehen gegen Diskriminierung und Gewalt und für die Einhaltung der Menschenrechte. Wir wissen, dass es unsere Pflicht ist, aktiv dazu beizutragen, das Leben derer zu verbessern, die indirekt an unserem täglichen Betrieb beteiligt sind. Das bedeutet nicht nur sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und mit Respekt behandelt werden, sondern diese Standards auch von unseren Lieferanten und Partnern einzufordern.

Risikomanagement


Durch das LkSG haben die Lieferantenbewertung und das damit verbundene Risikomanagement an Bedeutung gewonnen. Die Kenntnis der eigenen Lieferkette ist unerlässlich, um entsprechende Analysen durchführen zu können.  Kern des Risikomanagements zur Einhaltung der im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten sind daher jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen der Lieferanten. Dabei werden das Evangelische Klinikum Niederrhein gGmbH und das Evangelische Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg GmbH über eine Einkaufsgemeinschaft durch eine weltweit agierende Bewertungsplattform unterstützt, mit der das Risikopotenzial jedes direkten Lieferanten unter Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit ermittelt werden kann.